Unsere Fahrer sind gut ausgebildete Land- und Baugeräteführer
und verfügen über alle wichtigen Bescheinigungen und Unterweisungen.
Hierzu zählen:
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Bescheinigung des Gesundheitsamtes gemäß §43 Abs. 1 Nr. 5 IfSG
Unsere Fahrzeuge sind gepflegt und werden regelmäßig einer technischen Abnahme beim TÜV unterzogen.